Schonende Nutzung natürlicher Ressourcen

Städte und Gemeinden haben großen Einfluss auf die Inanspruchnahme von Fläche, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen. Deren Verfügbarkeit ist begrenzt. Eine sowohl aus ökologischen als auch aus Gerechtigkeitsgründen notwendige schonende Nutzung natürlicher Ressourcen bedeutet:


Sparsamer Umgang mit natürlichen Ressourcen

Kommunen können über die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, die Errichtung und den Betrieb eigener Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge, Ver- und Entsorgung, Beratung usw. nicht nur ihren eigenen Ressourcenverbrauch verringern, sondern auch Einfluss auf die Inanspruchnahme von Ressourcen durch ortsansässige Bürger*innen und Unternehmen nehmen.


Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher Ressourcen

Städte und Gemeinden können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Beeinträchtigungen der Qualität natürlicher Ressourcen verhindern. Bei einigen natürlichen Ressourcen haben sie auch Möglichkeiten, zu ihrer Regeneration beizutragen. Sie können z.B. durch Entsiegelung die Neubildung von Grundwasser fördern oder Flächen renaturieren. Solche Maßnahmen wirken sich oft auch positiv auf die biologische Vielfalt aus oder leisten Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel.


Verzicht auf den Einsatz nicht-nachhaltiger Ressourcen

Kommunen können, z. B. im Rahmen von Baumaßnahmen oder Beschaffungen, darauf achten, dass Ressourcen, deren Gewinnung, Nutzung oder Entsorgung mit starken Belastungen für Mensch oder Umwelt verbunden sind, nicht zum Einsatz kommen.

Beispiele für kommunales Handeln zur schonenden Nutzung natürlicher Ressourcen

Nachhaltiges Bauen und Sanieren

Die Errichtung und Sanierung von Gebäuden erfordern den Einsatz großer Mengen unterschiedlichster Materialien. Immer mehr Kommunen achten bei der Auswahl der Materialien darauf, dass diese hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt möglichst unpro-blematisch sind. Der Rat der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat ‚Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen‘ verabschiedet. Durch die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bereits in der Planungsphase sollen die zukünftigen jährlichen Gesamtkosten über den gesamten Betrachtungszeitraum eines Gebäudes minimiert werden. Es geht um eine ganzheitliche Betrachtung von Einzelan-forderungen in den ökologischen, ökonomischen, sozialen und technischen Qualitäten des öffentlichen Bauens.

Kommune: Stadt Greifswald
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern
Einwohner*innen: 59.691
Kontakt: Martin Stiller, Immobilienverwaltungsamt (M.Stiller[@)]greifswald.de)
Weitere Informationen: Greifswald – Beschlüsse und Leitlinien zum nachhaltigen Bauen (externer Link)

Aktionen für Mehrweg im To-go-Bereich

Zwar gilt mittlerweile eine Mehrwegangebots-pflicht: Anbieter müssen beim Außerhaus-Verkauf von Essen und Getränken eine Alternative zur Einwegverpackung an-bieten oder im Falle kleinerer Betriebe zumin-dest mitgebrachte Behältnisse akzeptieren. Aber dieses Angebot wird von der Kundschaft nur selten genutzt. Kommunen können dazu beitragen, die Mehrwegalternativen bekannter und attraktiver zu machen, bspw. durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne unter Einbindung der Anbieter vor Ort. Die Stadt Brandenburg an der Havel informiert auf ihrer Internetseite zum Thema und stellt eine Karte bereit, in der die Betriebe eingetragen sind, die sich an dem Projekt zum Befüllen mit-gebrachter Becher beteiligen.

Kommune: Brandenburg an der Havel
Bundesland: Brandenburg
Einwohner*innen: 72.124
Weitere Informationen: Das Mehrwegprojekt „Coffee to go – Mehrweg, mein Weg!“ (externer Link)
Müllvermeidung in Kommunen: Mehrwegsysteme für Speisen und Getränke zum Mitnehmen (Broschüre des Umweltbundesamtes)


Praxisnahe Richtlinie für nachhaltige kommunale Beschaffungen

Bisher sind nur einzelne Kommunen konse-quent bei Beschaffung und Vergabe, indem neben dem rein finanziellen Angebot auch Nachhaltigkeitskriterien wie zum Beispiel Energieeffizienz (Lebenszykluskosten), Umweltschutz oder Arbeitsbedingungen als ausschlaggebende Kriterien berücksichtigt werden Die Stadt Neumünster hat hierzu eine Richtlinie erstellt, die für andere Kommunen als Vorlage dienen kann.

Kommune: Stadt Neumünster
Bundesland: Schleswig-Holstein
Einwohner*innen: 79.502
Kontakt: Julia Schirrmacher, Stabsstelle Klima und Umweltqualität (julia.schirrmacher[@]neumuenster.de)
Weitere Informationen: Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe (externer Link)

Infobox
Nachhaltige Beschaffung

Kommunen können durch Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der öffentli-chen Beschaffung zu einer umwelt- und sozialverträglicheren Rohstoffgewinnung und Güterproduktion weltweit beitragen. Sie haben damit zudem eine wichtige Vorbildfunktion. Die Servicestelle Kommunen in der einen Welt hält verschiedene kostenlose Angebote bereit, um Mitarbeitende aus Städten und Gemeinden bei der Umstellung auf eine nachhaltige Beschaffung zu unterstützen: u.a. Online-Veranstaltungen, eine digitale Lernplattform, die Beratung und Begleitung im Beschaffungsprozess oder die finanzielle Förderung von Projekten.

Hier ist noch Platz für weitere Beispiele bevorzugt aus Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern.


Wenn Sie ein interessantes Beispiel für kommunales Handeln für eine schonende Nutzung natürlicher Ressourcen kennen, schicken Sie uns bitte einen kurzen Hinweis: kontakt@lokal-n.de

Umwandlung von Schottergärten

Schottergärten gelten als pflegeleicht. Doch sie haben viele Nachteile – nicht nur für die biologische Vielfalt und das Mikroklima. Wenn der Boden darunter versiegelt ist, kann kein Regenwasser versickern. Statt zur Grundwas-serneubildung beizutragen, fließt das Wasser in die Kanalisation, was bei Starkregen zu Problemen führen kann. Schottergärten sind in den Landesbauordnungen aller Bundesländer, bis auf genau definierte Ausnahmen, verboten. Für die Überwachung der Einhaltung des Verbots ist die kommunale Ebene zuständig. Einige Kommunen setzen auf Information und Beratung oder finanzielle Anreize, andere haben ordnungsrechtliche Regelungen eingeführt. In der Stadt Hilden wird bei Bestandsgärten per Verfügung eine Umge-staltung der Fläche angeordnet und ein Zwangsgeld bei ausbleibender Befolgung angedroht.

Kommune: Stadt Hilden
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Einwohner*innen: 55.815
Weitere Informationen: Schottergarten-Verbot und Zwangsgeld ab 2024: Müssen Steinwüsten jetzt umgestaltet werden? (externer Link)

Recyclingpapier als neuer Standard

In umwelt- und klimabewussten Kommunen ist der Einsatz von Recyclingpapier mittlerweile Standard. Es gibt ein breites Angebot an Papieren, bei denen die entsprechenden Zerti-fizierungen die Einhaltung der DIN-Normen zum nicht druckerschädlichen Einsatz und zur Archivierbarkeit garantieren. In der Verwaltung der Stadt Bad Köstritz wurde eine Umstellung auf Recyclingpapier vorgenommen. Parallel gibt es Bemühungen zur Papiervermeidung, die mit einer weiteren Digitalisierung der Verwaltungsabläufe einhergehen. Die Stadt Bad Köstritz engagiert sich darüber hinaus in vielfältiger Weise für einen fairen Handel.

Kommune: Bad Köstritz
Bundesland: Thüringen
Einwohner*innen: 3.704
Kontakt: Andreas Hartmann, Koordinator für Kommunale Entwicklungspolitik (kepol.hartmann[@]stadt-bad-koestritz.de)
Weitere Informationen: Stadtverwaltung setzt auf faire Beschaffung (externer Link)